Über mich - Peter Kube

Peter Kube

Aufgrund meiner jahrzehntelangen Erfahrungen als Offizier und als Jurist in der Bearbeitung von soldatenrechtlichen Angelegenheiten, als Disziplinarvorgesetzter, in leitenden Positionen, kann ich Angehörigen der Streitkräfte bei ihren rechtlichen Anliegen professionell weiterhelfen – gerichtlich und außergerichtlich. Darüberhinaus bin ich auch in anderen Rechtsgebieten gerne behilflich.

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Rechtsberatung


Wehrbeschwerdeordnung
§ 1 Absatz 1 Beschwerderecht


„Der Soldat kann sich beschweren, wenn er glaubt, von Vorgesetzten oder von Dienststellen der Bundeswehr unrichtig behandelt oder durch pflichtwidriges Verhalten von Kameraden verletzt zu sein. Das Beschwerderecht der Vertrauensperson regelt das Soldatenbeteiligungsgesetz.“

Auf folgenden wehr- und dienstrechtlichen Gebieten aller Dienstgradgruppen und Laufbahnen verfüge ich über besonders tiefgreifende Kenntnisse:

Versetzung, Kommandierung, Dienstpostenwechsel

Hier geht es um vom Dienstherrn angeordnete oder abgelehnte, zeitlich begrenzte oder dauerhafte Veränderungen des Dienstortes oder innerhalb derselben Dienststelle.

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Konkurrentenstreitverfahren

Um im Dienstgrad aufzusteigen (Beförderung), ist zuvor eine Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten erforderlich.

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Laufbahnwechsel

Alle Angehörigen der Streitkräfte sind nach der Soldatenlaufbahnverordnung verschiedenen Laufbahnen zugeordnet. Ein Wechsel (Aufstieg) erfolgt regelmäßig nur auf Antrag, über den in einem Auswahlverfahren entschieden wird.

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Beförderungsangelegenheiten

Wer auf einen höherwertigen Dienstposten versetzt worden ist, kann dort nur befördert werden, wenn Beförderungsreife vorliegt und eine Haushaltsstelle (Finanzmittel / freie Planstelle) vorhanden ist.

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Entlassung aus dem Dienstverhältnis

Soldaten können aus dem Dienstverhältnis mangels Eignung, wegen dienstlicher oder strafrechtlicher Verfehlungen oder sonstiger Umstände entlassen werden.

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Dienstunfähigkeitsverfahren

Wer dienstunfähig ist, dessen Dienstverhältnis wird oft vorzeitig beendet.

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Umwandlung des Dienstverhältnisses

Umwandlung des Dienstverhältnisses einer Soldatin / eines Soldaten auf Zeit in das einer Berufssoldatin / eines Berufssoldaten. Für viele Angehörige der Streitkräfte ist es unter verschiedenen Gesichtspunkten interessant, ein lebenslanges Dienstverhältnis einzugehen.

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Dienstzeitverlängerung oder -verkürzung

Manche Soldaten möchten ihre festgesetzte Dienstzeit verlängern oder aber aus persönlichen Gründen ihr Dienstverhältnis früher als festgesetzt beenden.

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Soldatenurlaubsrecht

Als Soldat haben Sie Anspruch auf Urlaub. Die Frage ist nur, wann Sie ihn nehmen können. Manchmal werden Urlaubsanträge aus dienstlichen Gründen abgelehnt.

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Beteiligungsrechte

Als Soldat können Sie gemäß § 24 Soldatenbeteiligungsgesetz die Beteiligung Ihrer Vertrauensperson veranlassen, wenn Sie die Beteiligung nicht ausdrücklich ablehnen.

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Elternzeit

Als Eltern haben Sie hierauf Anspruch. Auch hier kann es aber zu Verwicklungen und Versäumnissen kommen, die dann Einfluss auf Ihre persönliche Lebensplanung haben.

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Umzugskostenrecht und Trennungsgeld

Wen hat die Versetzung an einen anderen Dienstort als Soldat noch nicht ereilt? Ein Umzug steht bevor oder man bleibt lieber am bisherigen Wohnort wohnen und bezieht Trennungsgeld.

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Altersgeld

Sie sind Berufssoldat und haben Ihre Entlassung nach dem Soldatengesetz verlangt? Dann werden Sie regelmäßig in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, was sich finanziell als unattraktiv herausstellen wird.

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Rückforderung Ausbildungskosten

Nicht selten verlässt ein Soldat aufgrund Gewissenskonflikten die Bundeswehr vorzeitig als anerkannter Kriegsdienstverweigerer.

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Wehrstrafrecht, Strafrecht, Disziplinarrecht und Befehlsrecht

Als Soldat können Sie, wie jeder andere Bürger auch, mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Dies hat regelmäßig dienstrechtliche Folgen und kann zumindest Ihr berufliches Fortkommen für längere Zeit hindern.

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Beurteilungsangelegenheiten

Von der Beurteilung Ihrer Vorgesetzten hängt im Wesentlichen Ihr weiteres Fortkommen in der Bundeswehr ab. Das Beurteilungssystem ist kompliziert und führt oftmals zu ungewünschten Ergebnissen bei den Beurteilten.

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Sicherheitsüberprüfungsrecht

Es gibt in der Bundeswehr kaum noch anspruchsvolle Tätigkeiten, die nicht sicherheitsempfindlich sind.

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Erstfestsetzung der Erfahrungsstufe bei Neueinstellung

Sie sind gerade in die Bundeswehr eingestellt worden? Dann muss zur richtigen Besoldung (Gehalt) Ihre Erfahrungsstufe festgesetzt werden.

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Zurruhesetzung

Als Berufssoldatin oder Berufssoldat werden Sie auch irgendwann einmal zur Ruhe gesetzt.

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Zulagen

Zulagen stellen in bestimmten Verwendungen einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die besonderen Umstände dar, unter denen der Dienst geleistet werden muss.

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Soldatenversorgungsrecht

Zeitsoldaten und Berufssoldaten haben unterschiedliche Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz.

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Schadlosstellung

Wie überall im Arbeitsleben passieren auch bei der Bundeswehr Fehler, die dann ggf. ausgeglichen werden müssen.

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Zögern Sie nicht, Ihr Recht zu bekommen.
Die Wehrbeschwerdeordnung schützt Sie vor Benachteiligungen. Wer sich beschwert, darf hierdurch keine Benachteiligungen erleiden.

Sie haben noch ein anderes rechtliches Problem mit einer Behörde?
Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Auch hier kann ich weiterhelfen.

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